Allgemeine Mietbedingungen der Zukunftshaus eG für Einzelmieten
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Mietbedingungen regeln die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Vertragsabschluss für die Vermietung von Gegenständen zwischen der Zukunftshaus eG und der Person ergeben, die einen oder mehrere Gegenstände von der Zukunftshaus eG mietet – nachfolgend Mieter*in genannt.
Jede Vermietung eines oder mehrerer Gegenstände erfolgt auf Basis der nachfolgenden Mietbedingungen. Die allgemeinen Mietbedingungen für Einzelmieten gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit der/den Mieter*innen.
Abweichungen von diesen Mietbedingungen werden in Schriftform festgehalten und beziehen sich ausschließlich auf das den Abweichungen zugrunde liegende einzelne Geschäft.
Den Mietbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des/der Mieter*in werden ausschließlich dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich von der Vermieterin anerkannt werden.
Mieter*innen im Sinne dieser Mietbedingungen können natürliche und juristische Personen mit (Wohn)Sitz in Deutschland sein.
Änderungen und Ergänzungen der nachfolgenden Mietbedingungen können jederzeit von der Zukunftshaus eG vorgenommen werden. Werden Änderungen oder Ergänzungen von der Zukunftshaus eG vorgenommen, erfolgen diese mit einer zeitlich angemessenen Ankündigung im Mietshop.
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen der Zukunftshaus eG und dem/der Mieter*in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten und Streitigkeiten ist der Sitz der Zukunftshaus eG (Würzburg), unabhängig davon, ob es sich bei dem/der Mieter*in um natürliche oder juristische Personen handelt. Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist Würzburg.
Mietangebot, Mietpreise und Kaution
Alle zur Vermietung von der Zukunftshaus eG angebotenen Gegenstände, das Mietangebot, sind dem Onlineauftritt der Zukunftshaus eG zu entnehmen (www.zukunftshaus-wue.de). Das Mietangebot stellt ein unverbindliches Angebot der Zukunftshaus eG dar, mit der Aufforderung an die Mieter*innen, eine verbindliche Buchung vorzunehmen. Irrtümer und Fehler im aufgeführten Mietangebot der Zukunftshaus eG sind vorbehalten.
Der Mietpreis für jeden Mietgegenstand für die ausgewählte Mietzeit ist auf der Webseite der Zukunftshaus eG aufgeführt und stellt den zu dieser Zeit gültigen Preis dar.
Wird für einen Mietgegenstand eine Kaution erhoben, ist dies, zusammen mit der Höhe der von dem/der Mieter*in zu hinterlegenden Kaution auf der Webseite ersichtlich.
Je nach Nutzerstatus können unterschiedlich viele Produkte gleichzeitig gemietet werden. Dies wird der/dem Nutzer:in im Nutzerkonto angezeigt.
Ein Gegenstand muss spätestens eine Stunde vor Mietbeginn verbindlich gemietet werden, damit der Gegenstand zur Abholung vorbereitet werden kann. Dies gilt nur bei online Buchungen, vor Ort Buchungen im Zukunftshaus können für sofort erfolgen, je nach Verfügbarkeit.
Vertragsabschluss und Bezahlung
Auf der Webseite kann für jeden Mietgegenstand die Verfügbarkeit, der Preis für die ausgewählte Mietzeit sowie die Höhe einer ggfs. anfallenden Kaution von den Mieter*innen eingesehen werden.
Die Mieter*innen können ihren gewünschten Gegenstand und den Mietzeitraum auf der Webseite auswählen. Alle für den/die Mieter*in anfallenden Kosten, die mit einem möglichen Vertragsabschluss einhergehen, werden aufgezeigt. Mit der Eingabe ihrer wahrheitsgemäßen Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse ) und dem Betätigen des Buttons „Reservierung abschicken“ erfolgt seitens der Mieter*innen eine verbindliche Buchungsanfrage. Der Vertrag zwischen Mieter*in und Vermieterin kommt durch die Buchungsbestätigung seitens der Zukunftshaus eG zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.
Die Höhe der Zahlung setzt sich zusammen aus dem Mietpreis für den Gegenstand entsprechend der ausgewählten Mietdauer und der ggfs. anfallenden Kaution. Die Bezahlung des Mietpreises und ggfs. einer Kaution erfolgt unmittelbar vor Beginn des Mietzeitraums mit der Zahlung vor Ort im Zukunftshaus.
Eine verbindliche Buchung vor Ort im Ladengeschäft der Zukunftshaus eG ist ebenso möglich. Der/die Mieter*in erhält die Buchungsbestätigung vor Ort und begleicht den Rechnungsbetrag, einschließlich einer ggfs. anfallenden Kaution vor Ort, in bar oder durch Kartenzahlung.
Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit des entliehenen Artikels kann bei entsprechender Verfügbarkeit durch die/den Mieter*in verlängert werden. Die Verlängerung kann online über das Kundenkonto oder auch telefonisch, bzw. direkt im Zukunftshaus erfolgen. Sollte der Artikel bereits durch eine/einen anderen Mieter*in gebucht sein, ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Kosten für die Verlängerung werden dem Kunden vor der Buchung online angezeigt, telefonisch oder persönlich dargelegt.
Abholung und Übergabe des gemieteten Gegenstands
Die Abholung des gemieteten Gegenstands erfolgt im Zukunftshaus (Augustinerstr. 4, 97070 Würzburg) im Kassenbereich innerhalb der Öffnungszeiten, welche dem Online-Auftritt zu entnehmen sind. Die Abholung kann ab dem Beginn der im Vertrag vereinbarten Mietzeit erfolgen. Bei der Übergabe wird der/die Mieter*in in die Nutzung des gemieteten Gegenstands eingewiesen. Mit der Anerkennung dieser allgemeinen Mietbedingungen bestätigt der/die Mieter*in, dass er/sie in die Nutzung eingewiesen wurde.
Bei Abholung des gemieteten Gegenstands muss sich der/die Mieter*in mit einem Personalausweis oder einem anderen rechtsgültigen Dokument ausweisen, auf dem Name und Adresse des/der Mieter*in ersichtlich sind.
Erfolgt die Abholung des gebuchten Mietgegenstandes nicht innerhalb des Abholtages, kann die Mietsache zur neuen Reservierung freigegeben werden oder an einen anderen Mieter vermietet werden.
Rückgabe des gemieteten Gegenstands und Rückzahlung der Kaution
Die Rückgabe des gemieteten Gegenstands hat spätestens an dem Tag zu erfolgen, an dem die vertraglich vereinbarte Mietzeit endet. Die Rückgabe des gemieteten Gegenstands hat im Mietbereich des Zukunftshauses (Augustinerstr. 4, 97070 Würzburg) zu den Öffnungszeiten beim Personal des Zukunftshauses zu erfolgen. Das Ablegen vor oder im Ladengeschäft des Zukunftshauses gilt nicht als Rückgabe.
Wird der gemietete Gegenstand vor Ende der vereinbarten Mietdauer im Zukunftshaus zurückgegeben, ist der vereinbarte Mietpreis für die ursprüngliche Mietdauer auch dann voll zu zahlen.
Wurde von dem/der Mieter*in eine Kaution hinterlegt, wird diese auf demselben Zahlungsweg, auf dem sie geleistet wurde, zurückerstattet, sofern eine ordnungsgemäße und von der Zukunftshaus eG nicht beanstandete Rückgabe des gemieteten Gegenstands erfolgt ist.
Verspätete Rückgaben sind unverzüglich an die Zukunftshaus eG zu melden.
Verspätete Rückgabe - Säumniszuschläge:
Wird ein Mietartikel erst nach Ablauf der Mietzeit zurückgebracht, so entstehen automatisch Säumniszuschläge, auch dann, wenn die Mieterin/der Mieter nicht extra darauf hingewiesen wurde. Die Säumniszuschläge 20% des jeweiligen Tagesmietpreises und werden zusätzlich zu diesem berechnet.
Wurde eine Kaution für den Mietgegenstand hinterlegt, kann diese mit anfallenden Säumniszuschlägen verrechnet werden, sofern sie nicht anderweitig einbehalten werden muss (siehe Rückgabe und Rückzahlung der Kaution).
Pflichten des/der Mieter*in
Der/die Mieter*in verpflichtet sich, die Mietgegenstände nicht für eine kommerzielle Nutzung zu verwenden, sondern ausschließlich für den privaten Gebrauch.
Der/die Mieter*in verpflichtet sich, den Gebrauch der Mietgegenstände nicht ohne Erlaubnis der Zukunftshaus eG einem Dritten zu überlassen. Eine Weitervermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der/die Mieter*in verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände sorgsam zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen.
Der/die Mieter*in verpflichtet sich, passende Schutzkleidung zu tragen, sollte der gemietete Gegenstand dies erfordern.
Der/die Mieter*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Mietgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise durchzuführen. Die dem Produkt beigelegte Bedienungsanleitung muss von dem/der Mieter*in gelesen werden und bei Rückfragen müssen diese unverzüglich an das Zukunftshaus gestellt werden. Bestimmten Produkten werden darüber hinaus weitere zu beachtende Pflege- und Nutzungshinweise beigelegt, die es zu beachten gilt.
Der/die Mieter*in ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren und sich über den sachgemäßen Umgang zu informieren. Wenn möglich, ist der Mietgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Mieter*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser und dergleichen) für die sichere Verwahrung des Mietgegenstandes zu verwenden.
Im Falle eines Diebstahles oder Verlustes ist der/die Mieter*in dazu verpflichtet, einen gleichwertigen Gegenstand innerhalb von 14 Tagen an die Zukunftshaus eG zu übergeben. Gleichwertig bedeutet, dass der Ersatzgegenstand den gleichen Zweck erfüllen kann, wie der ursprünglich ausgeliehene Gegenstand und auch dem Marktpreis des Mietgegenstandes entspricht.
Der/die Mieter*in ist weiterhin verpflichtet, die Mietgegenstände so sauber, funktionsfähig und vollständig zurückzugeben, wie sie bei der Vermietung waren.
Ist der Mietartikel bei der Rückgabe stark verschmutzt, so werden pauschal 20€ Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Eine starke Verschmutzung liegt vor, wenn der Artikel ohne eine extra Reinigung nicht wieder vermietet werden kann.
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Der/die Mieter*in verpflichtet sich, den Mietgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie beim Ausleihen eines fahrtüchtigen Straßenobjekts unter Umständen auch unter Beachtung der StVO zu verwenden. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, entsprechende Schutzkleidung zu tragen, sollte dies erforderlich sein. Des Weiteren ist der/die Mieter*in selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
Produktversicherung
Für Schäden an den Mietartikeln oder Verlust derselben kommt die Mieterin/der Mieter, bzw. deren/dessen Haftpflichtversicherung auf. In beiden Fällen muss die Mieterin/der Mieter für gleichwertigen Ersatz sorgen und/oder etwaige Reparaturkosten übernehmen. Normale Abnutzungsspuren werden nicht als Schaden gewertet.
Mängel am gemieteten Gegenstand
Der Mietgegenstand wird dem/der Mieter*in im zuvor dokumentierten Zustand übergeben. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber dem Zukunftshaus Würzburg sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Mietgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Mietgegenstandes festgehalten werden können. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Mietgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen.
Liegen bei der Übergabe Mängel am gemieteten Gegenstand vor, so hat der/die Mieter*in diese unverzüglich der Zukunftshaus eG mit einer genauen Beschreibung anzuzeigen und die weitere Benutzung zu unterlassen. Unterlässt der/die Mieter*in eine Anzeige von Mängeln bei der Zukunftshaus eG, wird der gemietete Gegenstand von der Zukunftshaus eG bei Übergabe an den/die Mieter*in als mangelfrei aufgefasst.
Wenn Mängel bei Übergabe vorliegen, die zuvor nicht durch die Zukunftshaus eG erfasst wurden und der gemietete Gegenstand deshalb durch den/die Mieter*in nicht in vereinbarter Art und Weise genutzt werden kann, bemüht sich die Zukunftshaus eG um einen gleichwertigen Ersatz. Sollte dies für die Zukunftshaus eG nicht möglich sein, erhält der/die Mieter*in den vereinbarten Mietpreis zurück.
Treten während der Nutzung des gemieteten Gegenstands durch den/die Mieter*in Mängel oder Schäden am gemieteten Gegenstand auf, so sind diese ebenfalls mit einer genauen Beschreibung und Dokumentation unverzüglich an die Zukunftshaus eG zu melden. Eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen am Mietgegenstand sind nicht zulässig.
Pflichten der Zukunftshaus eG
Die Vermieterin verpflichtet sich, dem/der Mieter*innen den gemieteten Gegenstand (einschließlich des vertraglich vereinbarten Zubehörs) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit der vereinbarte Mietbeginn eingehalten werden kann. Die Vermieterin verpflichtet sich weiterhin, den gemieteten Gegenstand im vertraglich vereinbarten Zustand an den/die Mieter*in zu übergeben. Treten Schwierigkeiten mit dem gemieteten Gegenstand auf, ist die Zukunftshaus eG während der Geschäftszeiten für den/die Mieter*in erreichbar (per Mail: mieten@zukunftshaus-wue.de, telefonisch: 0931 660 80480oder vor Ort) und bestrebt, etwaige Probleme zur Zufriedenheit beider Parteien zu lösen.
Haftung der Zukunftshaus eG
(1)Schadensersatzansprüche gegen die Zukunftshaus eG, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
a) mindestens grob fahrlässigem Verschulden der Zukunftshaus eG
b) der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Mieter*in regelmäßig vertrauen darf
c) Schäden an Leib und Leben, die auf einem Verschulden der Zukunftshaus eG beruhen
d) falls die Zukunftshaus eG nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Die Zukunftshaus eG haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegenüber Mitarbeitern der Zukunftshaus eG.
Haftung des/der Mieter*in
Der/die Mieter*in trägt ab Übernahme des Mietgegenstandes die Verantwortung. Er/sie haftet gegenüber der Zukunftshaus eG und gegenüber Dritten für Schäden, die durch den Mietgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Mietgegenstandes sowie Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstiges unsachgemäßes Verwenden.
Der/die Mieter*in haftet für den Verlust oder Diebstahl des gemieteten Gegenstands in der Höhe des Wiederbeschaffungswerts für einen gleichwertigen Gegenstand.
Verfügbarkeit der Gegenstände
Auf der Webseite der Zukunftshaus eG ist bei jedem Gegenstand in der Kalenderansicht ersichtlich, wann dieser für eine Vermietung zur Verfügung steht. Fehler und Irrtümer der Zukunftshaus eG sind vorbehalten und berechtigen nicht zu finanziellen Ersatzansprüchen.
Stornierung eines gebuchten Gegenstands
Gebuchte Artikel können bis zum Tag (09:00) der Anmietung kostenfrei storniert werden. Die Zahlung des Artikels erfolgt erst mit der Anmietung im Zukunftshaus.
Eigentum der gemieteten Gegenstände
Alle Gegenstände, die durch die Zukunftshaus eG vermietet werden, bleiben im uneingeschränkten Eigentum der Zukunftshaus eG.
Datenschutz
Für den Nutzungsausweis werden die persönlichen Daten der Mieter*innen erfasst und für 12 Monate in der Mietsoftware gespeichert. Anschließend werden die Daten gelöscht.
Eine vorzeitige Löschung der Daten ist auf Verlangen bei einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft möglich. Hierzu ist eine Mail zu senden an: mieten@zukunftshaus-wue.de. Die Zukunftshaus eG verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Mit dem Abschluss des Mietvertrages können Sie bei entsprechender Angabe auch einwilligen unseren Newsletter zu erhalten. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar an die oben angegebene Mailadresse.
Bei Fragen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, wenden Sie sich bitte an uns unter der Adresse: Zukunftshaus eG, Augustinerstr. 4, 97070 Würzburg
Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO zu.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die nichtige Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Hiermit erkenne ich die vorstehenden AGB an und erkläre weiterhin, sorgsam mit den Mietgegenständen umzugehen